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   LAG Hessen, 07.07.2008 - 4 Ta 260/08   

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https://dejure.org/2008,14705
LAG Hessen, 07.07.2008 - 4 Ta 260/08 (https://dejure.org/2008,14705)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.07.2008 - 4 Ta 260/08 (https://dejure.org/2008,14705)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. Juli 2008 - 4 Ta 260/08 (https://dejure.org/2008,14705)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 55 ArbGG, § 97 ArbGG
    Aussetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Treffens einer Aussetzungsentscheidung gemäß § 97 Abs. 5 S. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) allein durch den Vorsitzenden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2008 - 4 Ta 260/08
    Dies unterscheidet große dynamische Verweisungsklauseln nicht von kleinen dynamischen Verweisungsklauseln, deren Wirkung das Bundesarbeitsgericht in seiner neuesten Rechtsprechung sogar erweitert hat (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35, zu B II 2 a).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2008 - 4 Ta 260/08
    Die Wirksamkeit derartiger Klausel wurde vom Bundesarbeitsgericht bisher nicht in Zweifel gezogen (vgl. etwa BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95/296, zu I 1 c bb).
  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

    Auszug aus LAG Hessen, 07.07.2008 - 4 Ta 260/08
    Daher kann im Beschwerdeverfahren nur von einer fehlenden Entscheidungserheblichkeit der Frage der Tariffähigkeit des Verbandes ausgegangen werden, wenn diese offensichtlich ist (BAG 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 9, zu II 2 a).
  • ArbG Limburg, 19.11.2008 - 1 Ca 541/08

    Verfahrensaussetzung - Tariffähigkeit der CGZP

    Inzwischen haben verschiedene Arbeitsgerichte wegen verschiedener Regelungen in den Tarifverträgen, die die CGZP abgeschlossen hat, Rechtsstreite gemäß § 97 Abs. 5 ArbGG ausgesetzt (vgl. nur ArbG Berlin v. 16.01.2007, 81 Ca 27913/05; ArbG Osnabrück, 14.02.2007 - 3 Ca 888/06 (vom BAG nur wegen der fehlenden Entscheidungserheblichkeit aufgehoben); ArbG Osnabrück, 15.01.2007 - 3 Ca 535/06; ArbG Offenbach, 23.05.2008 - 4 Ca 102/08, bestätigt von HessLAG 07.07.2008 - 4 Ta 260/08 - alle zitiert in Juris).
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